Werkszeugnis 3.1 oder 2.2? Prüfbescheinigungen nach EN 10204 erklärt
Wer Stahl für anspruchsvolle Anwendungen beschafft, kommt an der EN 10204 nicht vorbei. Die Norm legt fest, welche Arten von Prüfbescheinigungen ein Hersteller für metallische Erzeugnisse ausstellen kann und welchen Inhalt sowie welche Verbindlichkeit diese Dokumente jeweils haben. In der Praxis entscheidet die Wahl der richtigen Bescheinigung darüber, ob ein Werkstoff für ein bestimmtes Bauteil überhaupt eingesetzt werden darf. Im Folgenden klären wir den Unterschied zwischen den gängigen Typen 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2 und zeigen, wann welches Zeugnis erforderlich ist.
Spezifische und nichtspezifische Prüfung
Die EN 10204 unterscheidet grundsätzlich zwei Prüfarten, und dieser Unterschied ist der Schlüssel zum Verständnis der gesamten Norm. Bei der nichtspezifischen Prüfung weist der Hersteller die Eigenschaften anhand von Verfahren nach, die nicht zwingend am gelieferten Erzeugnis selbst durchgeführt werden, etwa über die laufende Fertigungskontrolle. Bei der spezifischen Prüfung hingegen werden die Prüfungen an den tatsächlich gelieferten Erzeugnissen oder an Prüfeinheiten vorgenommen, aus denen die Lieferung stammt. Nur die spezifische Prüfung erlaubt damit eine eindeutige Zuordnung der Prüfergebnisse zur konkreten Charge beziehungsweise Schmelze und damit echte Rückverfolgbarkeit.
Die Typen im Überblick
Die Norm kennt im Kern vier Bescheinigungsarten, die sich in Inhalt und Bestätigungsinstanz unterscheiden:
- 2.1 – Werksbescheinigung: Bestätigung des Herstellers, dass die Erzeugnisse den Anforderungen der Bestellung entsprechen, jedoch ohne Angabe von Prüfergebnissen.
- 2.2 – Werkszeugnis (Prüfbericht): Bestätigung der Normkonformität mit Angabe von Prüfergebnissen aus nichtspezifischer Prüfung.
- 3.1 – Abnahmeprüfzeugnis: Bestätigung mit Ergebnissen aus spezifischer Prüfung, bestätigt durch eine vom Fertigungsbereich unabhängige Abnahmestelle des Herstellers.
- 3.2 – Abnahmeprüfzeugnis: wie 3.1, zusätzlich bestätigt von einer unabhängigen Stelle oder dem Abnahmebeauftragten des Bestellers.
Der entscheidende Sprung liegt zwischen 2.2 und 3.1: Erst ab dem Abnahmeprüfzeugnis 3.1 stammen die dokumentierten Werte aus einer spezifischen Prüfung und werden von einer unabhängigen Abnahmestelle bestätigt. Damit lässt sich das Dokument der konkreten Schmelze zuordnen.
Wann welches Zeugnis nötig ist
Welche Bescheinigung Sie benötigen, ergibt sich aus der Anwendung, den geltenden Regelwerken und der Sicherheitsrelevanz des Bauteils. Als Orientierung:
- Für sicherheitsrelevante und hochbeanspruchte Bauteile sowie für den Bereich von Druckgeräten ist in der Regel ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 gefordert, da hier die Rückverfolgbarkeit zur Schmelze nachgewiesen werden muss.
- Im konstruktiven Stahlbau richtet sich die geforderte Bescheinigung nach Ausführungsklasse und Projektvorgabe; je nach Anforderung kommen 2.2 oder 3.1 in Betracht.
- Für untergeordnete oder unkritische Anwendungen kann eine Werksbescheinigung 2.1 oder ein Werkszeugnis 2.2 ausreichen.
Maßgeblich sind stets die einschlägigen Produktnormen, das anwendbare Regelwerk und die konkreten Bestellangaben. Im Zweifel sollten Sie die geforderte Bescheinigungsart bereits bei der Anfrage eindeutig festlegen, denn eine spezifische Prüfung lässt sich nachträglich oft nicht mehr sauber nachweisen.
Bescheinigung gleich mitbestellen
Die Art der Prüfbescheinigung ist kein nachgelagertes Detail, sondern Teil der technischen Bestellangabe. Wer ein 3.1 benötigt, muss dies bei der Bestellung festlegen, damit die Rückverfolgbarkeit lückenlos dokumentiert ist. Bei Stahlforce ist ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 auf Anfrage verfügbar. Geben Sie die gewünschte Bescheinigung daher am besten direkt mit Werkstoff, Abmessung und Norm an.
Kurz gesagt: Die EN 10204 unterscheidet Prüfbescheinigungen nach Inhalt und Bestätigungsinstanz. 2.1 bestätigt ohne Prüfergebnisse, 2.2 liefert Ergebnisse aus nichtspezifischer Prüfung, 3.1 und 3.2 dokumentieren Ergebnisse aus spezifischer Prüfung mit Rückverfolgbarkeit zur Schmelze, bei 3.2 zusätzlich vom Besteller bestätigt. Für sicherheitsrelevante Bauteile führt am 3.1 meist kein Weg vorbei, bei Stahlforce auf Anfrage erhältlich.
Brauchen Sie genau diese Güte?
Güte, Maß und Menge genügen – Sie erhalten Ihr Angebot mit Preis und Liefertermin in der Regel noch am selben Tag, auf Wunsch mit Werkszeugnis 3.1.
Angebot anfordern →